Suchfunktion
Öffnungszeiten:
Das Amtsgerichtsgebäude ist in der Regel montags bis freitags ab 8.15 Uhr bis zum Ende der jeweils stattfindenden Verhandlungen (variabel) geöffnet.
Sprechzeiten:
Die Rechtsantragstelle und Beratungshilfestelle ist wie folgt für Sie da:
Dienstag und Donnerstag jeweils 9:00 bis 11.30 Uhr
(Außerhalb dieser Sprechzeiten können keine Beratungshilfescheine beantragt werden.)
Die Geschäftsstellen sind wie folgt für Sie da:
Dienstag bis Donnerstag 8.15 bis 11.00 Uhr und Donnerstagnachmittag 14.00 bis 15.00 Uhr
Sonst nur nach telefonischer Terminsvereinbarung.
Bereitschaftsdienst:
Außerhalb der üblichen Dienstzeiten (und freitags ab 14.00 Uhr) ist für Eilfälle ein Bereitschaftsdienst
eingerichtet. Dieser wird für den Landgerichtsbezirk Tübingen zentral durch das Amtsgericht Tübingen versehen.
