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Was Sie über Videoverhandlungen wissen müssen


In Zivilsachen können mündliche Verhandlungen per Videoübertragung durchgeführt werden (§ 128a ZPO). In anderen Verfahren können Videoübertragungen in bestimmten Teilen des Verfahrens eingesetzt werden.

Die Verhandlung in Zivilsachen wird vom Richter in einem Gerichtssaal durchgeführt. Eine persönliche Teilnahme einzelner Beteiligter ist nicht ausgeschlossen, jedoch begründeten Ausnahmefällen vorbehalten und muss vorher angemeldet werden.

Technik:

Notwendige Voraussetzung bei allen Beteiligten sind
(a) Internetverbindung,
(b) Tablet (notfalls Smartphone) oder Laptop oder PC mit Kamera
(c) ein Headset (oder Mikrofon mit Echounterdrückung).

Was Tablet-/Handy-Benutzer tun müssen:

  • Installieren Sie die kostenlose App "Cisco Webex Meetings"

Was PC-Benutzer tun müssen:

  • Der PC muss mit Webcam und einem Headset (oder Mikro mit Echounterdrückung) ausgerüstet sein.
  • Prüfen Sie vorab, ob alle Aufnahme- und Wiedergabegeräte funktionieren und aktiviert sind (mit geeigneter Software, z.B. Windows Kamera-App, Window-Sprachrekorder oder z.B. unter folgendem Webservice: https://webcammictest.com/)
  • Um eine Verbindung zur Videoverhandlung herzustellen, geben Sie die Adresse im Browser ein, die Sie mit der Terminsverfügung oder Ladung erhalten haben.
  • Die betreffende Webseite bietet für den PC eine Desktop-App zum Herunterladen an.
  • Wenn Sie nichts installieren möchte, auf der Webseite auf "Abbrechen" klicken. Weiter unten wählen Sie den Link "Treten Sie über ihren Browser bei".
  • Wenn Sie die Webex-App benutzen möchten, installieren Sie die exe-Datei und geben in der App die obige Adresse ein.
  • Name und E-Mail werden abgefragt, aber die Daten müssen nicht echt sein (z.B. RA L, ral@rechtsanwalt.de).
  • In den Einstellungen von Webex müssen Sie auswählen, welches Mikrofon und welchen Lautsprecher Sie verwenden (eine häufige Fehlerquelle!)

Was alle Teilnehmer beachten müssen:

  • Kamera und Mikrofon müssen gesondert freigegeben werden.
  • Kamera und Mikrofon sind standardmäßig zu Beginn abgeschaltet; Sie müssen diese mit den Buttons unten aktivieren.
  • Die Internetverbindung sollte eine gute Qualität haben. LAN ist besser als WLAN.
  • Ob's funktioniert, sollten Sie vorher im Test-Raum ausprobieren: https://www.webex.com/test-meeting.html

Die Internet-Adresse für die Teilnahme an der Verhandlung erhalten Sie mit der Terminsverfügung oder Ladung zu Ihrem Verhandlungstermin.

Datenschutz:

  1. Für die Videoverhandlung nutzt das Gericht das Programm Cisco WebEx Meetings. Die Standorte der verwendeten Server befinden sich in Amsterdam und London. Im Rahmen der Kommunikation kommt es zur Speicherung der IP-Adresse und ggf. weiterer Metadaten durch die Dienstleister. Weitere Nutzungshinweise und Informationen zum Datenschutz finden Sie unter https://www.cisco.com/c/de_de/about/legal/privacy-full.html.
  2. Sie sind für die Sicherstellung der Datenschutzsicherheit in Ihrer Sphäre verantwortlich. Bitte achten Sie daher darauf, die Datenschutzvoreinstellungen auf den von Ihnen genutzten Geräten zu optimieren. Bitte sorgen Sie für die erforderliche optische und akustische Abschottung in dem von Ihnen genutzten Arbeitsraum.
  3. Eine digitale Aufzeichnung der Videoverhandlung ist gesetzlich verboten.

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