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Willkommen auf der Internetseite des Amtsgerichts Bad Urach

AKTUELLE HINWEISE




Abteilungen

Verwaltung, Zivilabteilung, Familienabteilung, Strafabteilung Gebäude Beim Schloss 1

Betreuungs- und Nachlassabteilung Gebäude Beim Fruchtkasten 5, steht im Hofbereich hinter einer Schranke.

Telefon

07125 / 9437-0     (Zentrale)
07125 / 9437-450 (Betreuungs- und Nachlassgericht)

FAX 07125 / 9437-449
E-Mail

poststelle@agbadurach.justiz.bwl.de
Achtung: Für förmlichen Schriftverkehr in anhängigen Verfahren, für neue Anträge etc. ist in aller Regel eine Unterschrift erforderlich. Kommunikation per E-Mail reicht dafür nicht aus.

Haus-Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08.30 - 11.30 Uhr

Montag bis Donnerstag 13.30 - 15.30 Uhr

Rechtsantragstelle

Nach telefonischer Anmeldung über die Zentrale: 07125/9437-0

Beratungshilfescheine:

Sie müssen einen schriftlichen Antrag mit Belegen (Kopien) zu den finanziellen Verhältnissen einreichen. 
Das Antragsformular finden Sie zum Download unter Service/Formulare. Oder Sie holen das Formular an der Pforte ab (täglich zwischen 9:00 Uhr und 11:30 Uhr).
Falls Sie Hilfe beim Ausfüllen des Formulars benötigen, rufen Sie 07125/9437-407 an (täglich zwischen 9:00 Uhr und 11:30 Uhr).

Geschäftsstellen:

Montag bis Freitag 08.30 - 11.30 Uhr

Montag bis Donnerstag 13.30 - 15.30 Uhr

Bitte beachten Sie, dass die Mitarbeiter gleitende Arbeitszeiten haben und daher nicht jeder Mitarbeiter zu den angegebenen Zeiten zwingend am Arbeitsplatz zu erreichen ist.

Hinweis zu Nachlasssachen

Um unnötige Rückfragen und doppelte Wartezeiten zu vermeiden, sollten Anträge alle notwendigen Informationen enthalten und es sollten alle Belege beigefügt sein. 

Antworten auf häufige Fragen zu Sterbefällen (Erbschein, Erbausschlagung etc.) finden Sie im Abschnitt Aufgaben&Verfahren/Sonstige/Nachlasssachen.

Häufig benötigte Formulare: Service/Formulare

Hinweis zu Gewaltschutzverfahren
Einen Antrag für ein Gewaltschutzverfahren finden Sie hier
Hinweis zu Aufgebotsverfahren

Den Antrag für ein Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung von Hypotheken- und Grundschuldbriefen finden Sie hier

Hinweis zu Betreuungsverfahren Eine Anregung zur Einrichtung einer Betreuung finden Sie hier.



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